4. Nach Rechtskraft der vorliegenden Eröffnungsverfügung und ein Monat ab Publikation gemäss Ziff. IV./2. erfolgt die Anzeige an das Konkursgericht im Sinne von Art. 193 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG zwecks richterlicher Anordnung der Durchführung der konkursamtlichen Liquidation des Erbnachlasses des verstorbenen D.___ im Sinne von Art. 573 Abs. 1 ZGB. 5. Die Kosten dieser Verfügung, bestehend aus: