B. Der Vorinstanz wurde – während der bereits eingeleiteten Nachforschungen zu den gesetzlichen Erben – am 23. Mai 2022 durch F.___, die Kopie einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung des Erblassers vom 6. Juni 1985 zur Eröffnung eingereicht. Aus dieser Kopie geht – neben den bereits ermittelten gesetzlichen Erbinnen – A.___, (nachfolgend: Rekurrent) als eingesetzter Erbe hervor.