Betreff Verfügung vom 24. November 2022 betreffend Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen im Nachlass von D.___ sel. Nr. 001 Sachverhalt A. D.___ (nachfolgend: Erblasser), verwitwet, wohnhaft gewesen im E.___, verstarb am (…). Er hinterliess nachweislich keine Nachkommen. In der Folge wurden durch das Amtsnotariat C.___ (nachfolgend: Vorinstanz) zwei Grossnichten und eine Nichte als gesetzliche Erbinnen ermittelt. Allesamt schlugen sie mit schriftlicher Erklärung die Erbschaft nach Art. 566 Abs. 1 des Zivilgesetzbuchs (SR 210; abgekürzt ZGB) aus.