3. 3.1 Der Vollständigkeit halber soll abschliessend zu den angeblichen Aussagen des Rechtskonsulenten zum Thema eines knappen Wahlresultats (act. 3) in allgemeiner Weise, mit Hinweis auf die Rechtsprechung, eingegangen werden: Es darf angenommen werden, dass bei der Ermittlung von Wahlund Abstimmungsergebnissen, seien sie knapp oder nicht, immer wieder Fehler unterlaufen. Sie können darauf zurückgeführt werden, dass tatsächlich falsch gezählt wird, dass Wahl- und Abstimmungszettel hinsichtlich Gültigkeit oder Ungültigkeit falsch zugeordnet werden oder dass einzelne, etwa nicht eindeutig klar geschriebene Namen bei Wahlen, unterschiedlich behandelt werden.