Deshalb ist, auch wenn «C.___» keine Stimmenzählenden und Mitglieder des Ausschusses stellt, das Stimmbüro vor dem Hintergrund des Reglements korrekt konstituiert. Vor diesem Hintergrund muss vorliegend auf die Tatsache, dass der Präsident des Stimmbüros, gleichzeitig der Rechtskonsulent der Vorinstanz und dass der Stellvertreter des Präsidenten des Stimmbüros Mitglied der «E.___» ist, nicht weiter eingegangen werden.