2.3.3.2 Das Stimmbüro wird im Reglement über die Organisation und Geschäftsführung des Stimmbüros (SRS 131.2; nachfolgend: Reglement) geregelt. Gemäss Art. 2 Abs. 1 des Reglementes setzt sich das Stimmbüro aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten (Bst. a), dem Ausschuss, welcher aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten und den für die Wahl oder Abstimmung aufgebotenen Mitgliedern besteht […] (Bst. b) und den für die Wahl oder Abstimmung aufgebotenen Stimmenzählerinnen bzw. Stimmenzählern (Bst. c).