2.3.3 2.3.3.1 Die Beschwerdeführerin moniert, «C.___» hätte zum Zeitpunkt der Erneuerungswahl keine Wahlbeobachter, Stimmenzählende oder Mitglieder des Ausschusses des Stimmbüros gehabt. Dies sei als potenzielle Sicherheitslücke anzusehen, da es keine soziale Kontrolle gegeben habe. Ferner gebe es «Interessenkonflikte»: So sei der Präsident des Stimmbüros gleichzeitig der Rechtskonsulent der Vorinstanz und sein Büro sei neben demjenigen der Stadtpräsidentin und des Stadtschreibers. Ferner sei der Stellvertreter des Präsidenten des Stimmbüros Mitglied der «E.___».