2.3.2 2.3.2.1 Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Eingabe vom 15. November 2024 aus, dass die am Augenschein vom 30. September 2024 in physischer und elektronischer Form präsentierte Excel-Liste vom 22. September 2024 fehlerhaft gewesen sein muss, da es technisch nicht möglich sei, die (vertikale) Summe sämtlicher Stimmen aller Parteien zu errechnen, wenn in der Auswahl der Felder bereits eine (horizontale) Summe enthalten sei. Deshalb müsse die Excel-Liste manipuliert sein.