Die am 22. September 2024 begangenen Fehler seien am nächsten Tag jedoch behoben worden. Vorliegend könne, dank der nochmaligen Überprüfung der unveränderten Wahlzettel, ausgeschlossen werden, dass ein Fehler vorliegt, der die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Abweichungen erklären könne. Es seien am 22. September 2024 14 Stimmenzählende für die Bearbeitung der Urnenstimmen und die nach der Samstagszählung eingeworfenen Stimmcouverts zuständig gewesen. Weiter seien 55 Personen vor Ort gewesen, um die Urne zu bedienen, die veränderten Wahlzettel ins System einzutragen und diesen Vorgang abschliessend zu kontrollieren.