Hierbei hätten Wahlzettel (von «C.___») entweder entfernt oder (von anderen Parteien) hinzugefügt werden können. Ferner hätte «C.___» keine Wahlbeobachtende, Stimmenzählende und Mitglieder des Ausschusses des Stimmbüros stellen können. Deshalb habe es keine soziale Kontrolle geben können, was als Sicherheitslücke aufzufassen sei. Ohnehin hätten am 22. September 2024 zahlreiche erfahrene Stimmenzählende gefehlt, was zu Fehlern bei der Auszählung der Stimmen hätte führen können. Weiter sei in grundsätzlicher Weise die Organisation des Stimmbüros zu kritisieren: So sei dessen Präsident in der Regel auch gleichzeitig der Rechtskonsulent der Vorinstanz.