2.2 2.2.1 Die Beschwerdeführerin rügt sinngemäss und zusammengefasst, das am 23. September 2024 ermittelte Wahlresultat von «C.___» sei inkorrekt. Es sei anzunehmen, dass dieses aufgrund von potenziellen Sicherheitslücken und einer fehlenden Neutralität bei der Ermittlung der Wahlresultate