D. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2024 teilte das Departement des Innern der Beschwerdeführerin mit, es werde beabsichtigt, der Abstimmungsbeschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen (act. 6). E. Mit Vernehmlassung vom 12. November 2024 beantragte die Vorinstanz die vollumfängliche Abweisung der Abstimmungsbeschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (act. 9). F. Am 15. November 2024 reichte die Beschwerdeführerin weitere Unterlagen ein (act. 10).