A.b Am 23. September 2024 wurde seitens der politischen Gemeinde B.___ bemerkt, dass bei der manuellen Erfassung der Anzahl maschinell vorgezählter unveränderter Wahlzettel und deren manueller Übertragung ins Computer-Wahlsystem, ein Fehler geschah. Aufgrund einer falsch hinterlegten Formel in einer Excel-Tabelle, welche zur Zusammenstellung der maschinell vorgezählten unveränderten Wahlzettel verwendet worden war, sei ein – vermeintlich – inkorrektes Resultat berechnet worden. Gleichtags wurden die neu ermittelten Wahlresultate in Form einer Medienkonferenz kommuniziert, wobei «C.___» wiederum kein Mandat erringen konnte (act. 9; 9/9):