Ein Hinweis auf eine Manipulationsmöglichkeit sowie eine reproduzierte Excel-Liste sind nicht als konkrete Hinweise zu betrachten (Erw. 2.3.2). Kein Verfahrensmangel in Bezug auf die personelle Zusammensetzung des Stimmbüros ersichtlich (Erw. 2.3.3). Den Entscheid DIGS411-771 vom 13. März 2025 finden Sie im angehängten PDF- Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/13 Kanton St.Gallen Departement des Innern DIGS411-771 Entscheid vom 13. März 2025 Beschwerdeführerin A.___ gegen