Entscheid Departement des Innern vom 13. März 2025 Gemeinderecht. Abstimmungsbeschwerde gegen die Erneuerungswahl der Mitglieder des Stadtparlamentes St.Gallen für die Amtsdauer 2025 – 2028. Art. 164 GG (sGS 151.2) und Art. 110 WAG (sGS 125.3). Für die Aufhebung eines Urnenganges muss einerseits ein Verfahrensmangel und andererseits die begründete Annahme bestehen, dass der festgestellte Verfahrensmangel das Ergebnis der Abstimmung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit beeinflusst haben könnte.