{"Signatur": "SG_DEP_003", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2025-03-13", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_003_DIGS411-771_2025-03-13.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1035&type=1563347022&cHash=0962ff0bc89886c22806ce4580e03701", "Checksum": "574cb0c4f77ca2ca3de0c38eaf4a7ce8"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:06:38", "Num": ["DIGS411-771"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Departement des Innern 13.03.2025 DIGS411-771"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Departement des Innern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Departement des Innern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Departement des Innern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Departement des Innern"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gemeinderecht. Abstimmungsbeschwerde gegen die Erneuerungswahl der Mitglieder des\r\nStadtparlamentes St.Gallen für die Amtsdauer 2025 – 2028. Art. 164 GG (sGS 151.2) und Art. 110 WAG (sGS 125.3). Für die Aufhebung eines Urnenganges muss einerseits ein Verfahrensmangel und andererseits die begründete Annahme bestehen, dass der festgestellte Verfahrensmangel das Ergebnis der Abstimmung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit beeinflusst haben könnte. Hinsichtlich des Verfahrensmangels liegt es an den Beschwerdeführenden, konkrete Anhaltspunkte für dessen vorliegen vorzubringen, die im Rahmen der Untersuchungspflicht der Behörden näher zu untersuchen sind (Erw. 2.1.3). Ein Hinweis auf eine Manipulationsmöglichkeit sowie eine reproduzierte Excel-Liste sind nicht als konkrete Hinweise zu betrachten (Erw. 2.3.2). 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Hinsichtlich des Verfahrensmangels liegt es an den Beschwerdeführenden, konkrete Anhaltspunkte für dessen vorliegen vorzubringen, die im Rahmen der Untersuchungspflicht der Behörden näher zu untersuchen sind (Erw. 2.1.3). Ein Hinweis auf eine Manipulationsmöglichkeit sowie eine reproduzierte Excel-Liste sind nicht als konkrete Hinweise zu betrachten (Erw. 2.3.2). Kein Verfahrensmangel in Bezug auf die personelle Zusammensetzung des Stimmbüros ersichtlich (Erw. 2.3.3).\n\nPublikationsplattform\nKanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden\n\nFall-Nr.: DIGS411-771\nStelle: Generalsekretariat Departement des Innern\nInstanz: Departement des Innern\nPublikationsdatum: 12.01.2026\nEntscheiddatum: 13.03.2025\n\nEntscheid Departement des Innern vom 13. März 2025\nGemeinderecht. Abstimmungsbeschwerde gegen die Erneuerungswahl der\nMitglieder des Stadtparlamentes St.Gallen für die Amtsdauer 2025 – 2028.\nArt. 164 GG (sGS 151.2) und Art. 110 WAG (sGS 125.3). Für die Aufhebung\neines Urnenganges muss einerseits ein Verfahrensmangel und andererseits\ndie begründete Annahme bestehen, dass der festgestellte Verfahrensmangel\ndas Ergebnis der Abstimmung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit\nbeeinflusst haben könnte. Hinsichtlich des Verfahrensmangels liegt es an\nden Beschwerdeführenden, konkrete Anhaltspunkte für dessen vorliegen\nvorzubringen, die im Rahmen der Untersuchungspflicht der Behörden näher\nzu untersuchen sind (Erw. 2.1.3). Ein Hinweis auf eine\nManipulationsmöglichkeit sowie eine reproduzierte Excel-Liste sind nicht als\nkonkrete Hinweise zu betrachten (Erw. 2.3.2). Kein Verfahrensmangel in\nBezug auf die personelle Zusammensetzung des Stimmbüros ersichtlich\n(Erw. 2.3.3).\n\nDen Entscheid DIGS411-771 vom 13. März 2025 finden Sie im angehängten PDF-\nDokument.\n\n© Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/13\nKanton St.Gallen\nDepartement des Innern\n\nDIGS411-771\n\nEntscheid vom 13. März 2025\n\nBeschwerdeführerin A.___\n\ngegen\n\nVorinstanz Politische Gemeinde B.___,\nvertreten durch den Stadtrat B.___\n\nBetreff Erneuerungswahl der Mitglieder des Stadtparlamentes\nB.___ für die Amtsdauer 2025 – 2028\nSachverhalt\n\nA.\nA.a Am 22. September 2024 wählten die Stimmbürgerinnen und\nStimmbürger der politischen Gemeinde B.___ die Mitglieder des Stadtparlamentes für die Amtsdauer 2025 bis 2028 (nachfolgend: Erneuerungswahl).\nDie Partei «C.___», die bisher nicht im Stadtparlament B.___ vertreten war,\nkonnte hierbei kein Mandat erlangen (act. 9/7).\n\nA.b Am 23. September 2024 wurde seitens der politischen Gemeinde\nB.___ bemerkt, dass bei der manuellen Erfassung der Anzahl maschinell vorgezählter unveränderter Wahlzettel und deren manueller Übertragung ins\nComputer-Wahlsystem, ein Fehler geschah. Aufgrund einer falsch hinterlegten Formel in einer Excel-Tabelle, welche zur Zusammenstellung der maschinell vorgezählten unveränderten Wahlzettel verwendet worden war, sei ein\n– vermeintlich – inkorrektes Resultat berechnet worden. Gleichtags wurden\ndie neu ermittelten Wahlresultate in Form einer Medienkonferenz kommuniziert, wobei «C.___» wiederum kein Mandat erringen konnte (act. 9; 9/9):\n\nListen bzw. Lis- Partei(en) Anzahl Mandate Erhaltene\ntengruppen Stimmen\n01a,01b SP, JUSO 18 244’417\n02a,02b FDP, Jungfreisin- 10 225'086\nnige\n05a,05b glp, Junge Grünli- 7 96’580\nberale\n06,07 Grüne, Junge 7 101’421\nGrüne\n03 SVP 10 139’981\n04 Die Mitte 9 122’486\n08 PFG 1 21’527\n09 EVP 1 21’710\n13 Aufrecht 0 8’794\n14 freie liste - mittel- 0 8’639\nstand.schweiz\n15 Schweizer Demo- 0 2’066\nkraten\nTotal 63\n\nB.\nB.a Die politische Gemeinde B.___ organisierte für den 30. September 2024 einen Augenschein für Vertreterinnen und Vertreter der an der Erneuerungswahl teilnehmenden Parteien, um vor Ort die Kisten mit den unver-\n\n"}