1. Die Abstimmungsbeschwerde der A.___AG, vom 9. August 2024 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die A.___AG hat die amtlichen Kosten von Fr. 2'000.– zu bezahlen. Der geleistete Kostenvorschuss in gleicher Höhe wird angerechnet. 3. Der Antrag der A.___AG auf Zusprache einer ausseramtlichen Entschädigung wird abgewiesen. Die Vorsteherin Dr. Laura Bucher Regierungsrätin Seite 18/18