16 Abs. 5 RPB jedoch enthalten, denn Gegenstand und Umfang der dem Stadtrat delegierten Befugnis werden ausreichend umschrieben. Der Zweck der übertragenen Befugnis ergibt sich aus dem Umstand, dass es sich bei der Nutzung der Taxistandplätze um gesteigerten Gemeingebrauch handelt, der zu koordinieren ist. Art. 16 Abs. 5 RPB stellt damit eine genügende gesetzliche Grundlage im Sinn von Art. 36 Abs. 1 BV zur Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit dar. Auch die Grundzüge der Regelung als Voraussetzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen vom Stadtparlament an den Stadtrat sind ausreichend umschrieben.