22 RPB durchzuführenden Kriterienwettbewerbs bei der Vergabe der Standplatzbewilligungen würde sich auch die Frage nach der Verhältnismässigkeit einer solchen Beschränkung stellen. Dies wäre jedoch im konkreten Einzelfall im Rahmen einer akzessorischen Normenkontrolle zu prüfen und muss vorliegend offenbleiben (vgl. Erw. 1.3.1). 3.3.10 Die Abstimmungsbeschwerde ist nach dem Gesagten abzuweisen, soweit darauf zutreten ist.