Seite 14/18 und die Delegationsnorm in einem formellen Gesetz enthalten ist (VerwGE B 2022/164 vom 2. April 2023 Erw. 3.3.2 mit Verweis auf BGE 118 Ia 245 Erw. 3b), ist festzuhalten, dass ein Ausschluss der Delegation durch das kantonale Recht weder ersichtlich ist noch von der Vertreterin der Beschwerdeführerin geltend gemacht wird. Mit der Delegation der Befugnis zur Festlegung der Zahl der verfügbaren Standplatzbewilligungen ist die Delegation zudem auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt und sie ist in einem Gesetz im formellen Sinn enthalten.