3.3.8 Die Beschränkung der verfügbaren Standplatzbewilligungen gemäss Art. 16 Abs. 5 RPB stellt damit einen zulässigen Eingriff in den Schutzbereich der Wirtschaftsfreiheit dar. Die Grundzüge der Regelung als Voraussetzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen sind in Art. 16 Abs. 5 RPB ebenfalls ausreichend geregelt. Zu den weiteren Voraussetzungen der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen, dass sie durch das kantonale Recht nicht ausgeschlossen ist, sich auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt