Die Schwere des Grundrechtseingriffs würde für eine präzisere Formulierung sprechen. Vorliegend ergibt sich der Zweck der übertragenen Befugnisse jedoch aus dem Umstand, dass es sich bei der Nutzung der Taxistandplätze um gesteigerten Gemeingebrauch handelt, dass also der zur Verfügung stehende öffentliche Grund beschränkt und dessen Nutzung zu koordinieren ist.