4.3 mit Hinweisen). Würden die Standplatzbewilligungen jedoch keinen erheblichen Wettbewerbsvorteil mit sich bringen, wäre die Nachfrage danach geringer und bedürfte es folglich auch keiner Streuung der Bewilligungen auf verschiedene Taxibetreiber. Die Beschränkung der verfügbaren Standplatzbewilligungen stellt somit einen schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar.