2C_61/2009 vom 5. Oktober 2009 Erw. 4.1). Die Beschwerdeführerin ist als juristische Person des Privatrechts Trägerin der Wirtschaftsfreiheit. Die in Art. 16 Abs. 5 RPB statuierte Beschränkung der verfügbaren Standplatzbewilligungen mit der Delegation an den Stadtrat, die Zahl der verfügbaren Standplatzbewilligungen festzulegen, stellt einen Eingriff in den Schutzbereich der Wirtschaftsfreiheit dar, denn die Taxigesellschaften und die Einzelfahrerinnen und Einzelfahrer (vgl. Art.