In der Vorlage an das Stadtparlament vom 22. Mai 2024 hatte der Stadtrat zu Art. 16 Abs. 5 RPB festgehalten, vorgesehen sei, die Anzahl Standplatzbewilligungen für Taxigesellschaften auf höchstens 90 und pro Taxigesellschaft auf höchstens 30 Standplatzbewilligungen zu beschränken. Für Einzelfahrerinnen und Einzelfahrer sei ein Kontigent von 15 Standplatzbewilligungen vorgesehen (act. 1–5). Der Beschluss des Stadtparlamentes St.Gallen wurde am 28. Juni 2024 publiziert; das Reglement unterstand dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist lief am 29. Juli 2024 ab (act. 1-2). Das Referendum kam nicht zustande (act. 6-3).