« 1 Wer öffentliche Standplätze benutzt, benötigt eine Standplatzbewilligung. 2 Die Standplatzbewilligungen sind auf maximal sechs Jahre befristet. Der Stadtrat regelt die Geltungsdauer. 3 Die Standplatzbewilligung kann mit Bedingungen oder Auflagen erteilt werden, insbesondere hinsichtlich Mindestbetreib, Erreichbarkeit, Preiskennzeichnung der Fahrzeuge oder Nutzung der Standplätze. 4 Es werden Standplatzbewilligungen für Einzelfahrerinnen und Einzelfahrer sowie für Taxigesellschaften erteilt. 5 Der Stadtrat legt die Zahl der verfügbaren Standplatzbewilligungen fest. »