Vereinbarkeit mit dem Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit und Einhaltung der Voraussetzungen zur Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen vom Stadtparlament an den Stadtrat (Erw. 3). Abweisung der Abstimmungsbeschwerde, soweit darauf eingetreten wird. Den Entscheid DIGS411-761 vom 10. März 2025 finden Sie im angehängten PDF- Dokument © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/19 Kanton St.Gallen Departement des Innern DIGS411-761 Entscheid vom 10. März 2025 Beschwerdeführerin A.___AG, vertreten durch B.___ gegen