Auch wenn mit den Liegenschaftskäufen ein gemeinsames strategisches Ziel verfolgt worden ist, sind zur Beurteilung der Einhaltung der Finanzkompetenzen die Käufe somit einzeln und nicht zusammengefasst zu betrachten. Eine Urnenabstimmung vor dem Kauf der Liegenschaft St.Gallerstrasse 25 im Jahr 2020 ist auch deshalb nicht angezeigt gewesen, da zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbar gewesen ist, welche weiteren Liegenschaften die Vorinstanz kaufen wird.