Sollten die Liegenschaften jedoch Teil des Projekts Schulhausneubau Kronbühl bilden, dienen diese nicht mehr der Vermögenserhaltung, sondern der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Eine solche Umwandlung von Vermögenswerten des Finanzvermögens in Verwaltungsvermögen wäre eine Ausgabe, die von der Bürgerschaft durch Erteilung eines Kredits entsprechend beschlossen werden müsste (ARTA, A.A.O., S. 177; HANGARTNER/KLEY/BRAUN BINDER/GLASER, A.A.O., RZ 1771).