Aus dem Geschäftsbericht Jahresrechnungen 2023, S. 43, ist ersichtlich, dass die Vorarbeiten für den Wettbewerb des Schulhausneubaus Kronbühl gestartet sind. Auch wenn der Gemeinderat die betreffenden Liegenschaften aus strategischen Gründen gekauft hat, sind die Käufe zum Zweck der Vermögenserhaltung erfolgt. Ein Projekt, das einen Kreditbeschluss der Bürgerschaft erfordert hätte, hat bei den Käufen gemäss Angaben der Vorinstanz nicht vorgelegen. Die Vorinstanz weist zu Recht darauf hin, dass der Kauf von Liegenschaften nicht planbar ist, da in der Regel weder vorhersehbar ist, wann eine Liegenschaft zum Verkauf steht, noch dass ein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann.