Eine Ausgabe ist eine Aufwendung, die der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient. Mit einer Ausgabe werden frei realisierbare Mittel an eine öffentliche Aufgabe gebunden, d.h. sie werden in nicht mehr frei realisierbare Werte umgewandelt und dienen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, die über die blosse Vermögensverwaltung hinausgeht (ARTA, A.A.O., S. 106; BGE 112 Ia 226 Erw. 2a). Mit einer Ausgabe wird also Finanzvermögen in Verwaltungsvermögen umgewandelt (HAN- GARTNER/KLEY/BRAUN BINDER/GLASER, DIE DEMOKRATISCHEN RECHTE IN BUND UND KANTONEN DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT, 2. AUFL., ZÜRICH 2023, RZ 1769; ARTA, A.A.O., S. 113).