Seite 18/23 staatlicher Vermögenswerte in Finanzvermögen (Sachen, die dem Gemeinwesen durch ihren Kapital- und Ertragswert dienen) und Verwaltungsvermögen (Sachen, die dem Gemeinwesen durch ihren Gebrauchswert dienen) haben Lehre und Rechtsprechung das Begriffspaar «Anlage» und «Ausgabe» entwickelt (BGE 112 Ia 226 Erw. 2a). Eine Ausgabe ist eine Aufwendung, die der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient.