Der Beschwerdeführer geht nämlich offenbar davon aus, dass die Liegenschaftskäufe Ausgaben darstellen würden, die über einen Rahmenkredit durch die Bürgerschaft hätten beschlossen werden müssen. Im Weiteren ist zur Überprüfung der Einhaltung der Finanzbefugnisse relevant, ob die Liegenschaftskäufe einzeln oder zusammengefasst zu betrachten sind, mithin ob die einzelnen Kaufpreise oder deren Summe massgebend sind bzw. ist für die Beurteilung, ob die Liegenschaftskäufe der Bürgerschaft in einer Urnenabstimmung zu unterbreiten gewesen wären.