4.4 Mit dem dritten Teil des Antrags hat der Beschwerdeführer eine Ergänzung der Rechnung um eine Aufstellung der Liegenschaften des Finanzvermögens als Anhang verlangt, aus der die Aufwände und Erträge der einzelnen Liegenschaften (Unterhalt, Investitionen, Miet- und sonstige Einnahmen) hervorgehen. Die Vorinstanz hat dazu festgehalten, die gewünschten Informationen seien aus der detaillierten Erfolgsrechnung 2023 (act. 7-3) ab S. 27 ersichtlich, die auch auf der Webseite publiziert sei (act. 7-4 S.13). Auf S. 27 der detaillierten Erfolgsrechnung 2023 sind zwar einzelne Liegenschaften aufgeführt;