Seite 15/23 für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und der finanziellen Risiken von Bedeutung sind, in den Anhang der Jahresrechnung aufzunehmen sind. Welche Angaben darunterfallen, ist offen. Im RMSG-Handbuch werden dazu beispielhaft genannt: Finanzkennzahlen, Übersicht über noch nicht abgerechnete Investitionskredite, Leasingverbindlichkeiten sowie Risikosituation und Risikomanagement (Kapitel 8, Ziff. 08.7; vgl. auch Botschaft der Regierung zum Nachtrag zum Gemeindegesetz vom 6. Oktober 2015, ABl 2015, 3135). Der Rat verfügt also über einen Ermessensspielraum, welche Angaben im Sinn von Art.