werts der Grundstücke des Finanzvermögens als kumulierte Werte enthalten muss (Kapitel 8, Ziff. 08.6; abrufbar unter https://www.sg.ch/politik-verwal- tung/gemeinden/gemeindefinanzen/rechnungslegung--rmsg-.html). Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht stellt den Gemeinden zudem einen Musteranhang der Jahresrechnung zur Verfügung, woraus dasselbe ersichtlich ist (abrufbar unter https://www.sg.ch/politik-verwaltung/gemeinden/gemeindefinanzen/rechnungslegung--rmsg-.html, Rubrik Berichterstattung).