würde dies nicht ohne Weiteres dazu führen, dass ein allfälliges Projekt der Bürgerschaft zur Abstimmung unterbreitet bzw. dass die Liegenschaften St.Gallerstrasse 17 und 31 verkauft und der Erlös für eine Steuersenkung verwendet würde. Die Unterpunkte B) und C) zeigen vielmehr, dass es dem Beschwerdeführer primär darum geht zu überprüfen, ob die Vorinstanz im Zusammenhang mit den Liegenschaftskäufen ihre Finanzkompetenzen verletzt hat (näheres dazu in Erw. 5).