3.4 Der Beschwerdeführer brachte ergänzend vor (act. 9), es gehe vorliegend nicht um «beliebige Informationen» zur Ergänzung des Geschäftsberichts. Nach aktuellem Kenntnisstand der Bürgerschaft auf Basis der Informationen des Gemeinderates mit dem Gemeindeentwicklungskonzept 2022 und der laufenden Ortsplanrevision seien nur zwei von sechs der in den letzten Jahren erworbenen Liegenschaften Teil der aktiven Bodenpolitik, darunter die St.Gallerstrasse 17. Die Angabe der Vorinstanz zur Auffindbarkeit der detaillierten Erfolgsrechnung 2023 führe nicht zum entsprechenden Dokument. Bei inhaltlich korrekter Information hätte er den dritten Teil des Antrags nicht gestellt.