Seite 11/23 Teil der Bodenpolitik. Das kantonale RMSG sehe kein Inventar der Liegenschaften des Finanzvermögens als Anhang der Bilanz vor. Diese Informationen könnten dem Anlagespiegel entnommen werden. Der Wunsch nach einem solchen Inventar sei von der versammelten Bürgerschaft nicht getragen worden. Der Gemeinderat habe daher keine Veranlassung gesehen, von den Standards nach RMSG abzuweichen. Die (mit dem dritten Teil des Antrags) gewünschten Informationen liessen sich in der detaillierten Erfolgsrechnung ab S. 27 finden. Dieses Dokument sei auf der Webseite publiziert.