116 f. GG in Verbindung mit Anhang 1 der Gemeindeordnung einen Rahmenkredit (Budget) über eine Urnenabstimmung beantragen müssen. Mit der Antwort, die Käufe seien für einen möglichen Erweiterungsbau beim Schulhaus Kronbühl erfolgt, habe der Gemeinderat klar gemacht, dass es sich um ein Projekt im Zusammenhang mit dem anstehenden Projekt zum Umbau-/Erneuerungs- und allfälligen Erweiterungsbau für das Schulhaus Kronbühl handle. Seine Aussage, der Kauf liege in der Finanzkompetenz des Gemeinderates, habe er damit selber widerlegt. Der Unterpunkt B) sei deshalb relevant und der Unterpunkt C) wäre hinfällig gewesen.