Zum Unterpunkt C) habe er darauf verwiesen, dass es sich aktuell um die Rechnung handle und im Rahmen dieser Bürgerversammlung nicht über das Budget oder den Steuersatz (2025) entschieden werde. Hierzu sei festzustellen, dass der Unterpunkt A) unabhängig von B) und C) durch den Gemeinderat zu beantworten oder im Geschäftsbericht zu ergänzen gewesen wäre, ohne dass Rechtswidrigkeit nach Art. 46 GG hätte behauptet werden können.