Der Eventualantrag hat das Traktandum 1 zur Genehmigung der Jahresrechnungen 2023 und zur Kenntnisnahme des Berichts der GPK betroffen. Er hat eine Ergänzung des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Rechnung beinhaltet. Diese Rüge betrifft einen Verfahrensmangel im Sinn von Art. 164 GG im Zusammenhang mit der Durchführung der Abstimmung über das Traktandum 1, Seite 8/23 zumal kein Beschluss der Bürgerschaft bzw. referendumspflichtiger Beschluss im Sinn von Art. 163 GG vorliegt, der angefochten werden könnte. Die Rüge der Verletzung der Finanzbefugnisse richtet sich sodann sachgemäss nach Art. 163 ff. GG.