Seite 6/23 Dieser Entscheid hat eine geplante Veräusserung eines Grundstücks betroffen, dessen Verkehrswert umstritten gewesen ist. Bei einem Verkehrswert von über zwei Millionen Franken je Fall wäre der Verkauf dem fakultativen Referendum zu unterstellen gewesen. Das Verwaltungsgericht hat festgehalten, dass die Verletzung des Finanzreferendumsrechts letztinstanzlich einer Prüfung durch das Bundesgericht zugänglich sei. Das Bundesgericht beurteile Beschwerden betreffend die politische Stimmberechtigung der Bürger und Bürgerinnen sowie betreffend Volkswahlen und -abstimmungen (Art. 82 lit.