Der Beschwerdeführer erhebt damit – zusammen mit den weiteren Ausführungen – eine Abstimmungsbeschwerde. Der Antrag b) bezieht sich zusammengefasst auf eine Weisung der Aufsichtsbehörde an den Gemeinderat der politischen Gemeinde Wittenbach, dass der Gemeinderat der Bürgerschaft nachträglich einen Rahmenkredit betreffend die Liegenschaftskäufe entlang der St.Gallerstrasse zur Abstimmung zu unterbreiten habe. Der Beschwerdeführer macht zur Begründung im Wesentlichen geltend, dass den Liegenschaftskäufen eine Strategie, d.h. ein Projekt zugrunde liege und dass die Summe der Kaufpreise deutlich mehr als fünf Millionen Franken betrage.