K. Die Vorinstanz verzichtete am 29. August 2024 auf die Einreichung einer Duplik (act. 11). L. Das Departement des Innern bat die Vorinstanz am 14. Oktober 2024 um das Erteilen von Auskünften betreffend die Liegenschaftskäufe entlang der St.Gallerstrasse in den Jahren 2020, 2022 und 2023 (act. 13). Mit Schreiben vom 29. Oktober 2024 nahm die Vorinstanz Stellung (act. 14). Seite 5/23 M. Auf weitere Begebenheiten und Ausführungen der Beteiligten wird, soweit wesentlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen