72 Abs. 1 bis 3 GG (Einheit der Materie). Falls nachträgliche Bewilligung des Rahmenkredites (Budgets) im Sinn eines Nachtragskredites (Nachtragsbudgets) rechtlich nicht möglich sein sollte, soll der Gemeinderat beauftragt werden, der Bürgerschaft im Rahmen der nächsten Bürgerversammlung zu erklären, wie er die Rechtverletzung durch tranchenweise Käufe ohne bewilligtes Budget über den Umweg «Finanzkompetenz des GR» in der Gemeindeordnung beheben wird». H. Der vom Departement des Innern am 20. Juni 2024 erhobene Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– wurde am 2. Juli 2024 fristgerecht bezahlt (act. 5).