«a) Öffentliche Richtigstellung und Information der Bürgerschaft durch den Gemeinderat, zur Rechtsgültigkeit meines Antrages wie an der Bürgerversammlung vom 27.05.2024 gestellt, gegebenenfalls zur Rechtsgültigkeit einzelner Teile desselben. Diese Information soll an prominenter Stelle im offiziellen Mitteilungs-/Amtsblatt der Gemeinde Wittenbach «PULS» erfolgen. b) Weisung durch die Aufsichtsbehörde an den Gemeinderat, dass entsprechend der in der Darstellung des Sachverhalts angeführten