Er werde diese Rechtsverletzung später zu Protokoll geben (act. 7-4 S. 25). Im Anschluss an die Bürgerversammlung verfasste A.___ im Beisein des Ratsschreibers handschriftlich ein als «Einspruch» bezeichnetes Schreiben und gab dieses ab (Beilage zu act. 1, act. 7-4 S. 26).