Die angesprochenen Liegenschaftskäufe hätten somit in der Kompetenz des Gemeinderates gestanden. Seit dem Jahr 2019 gelte die Rechnungslegung nach HRM 2 gemäss RMSG. Das übergeordnete kantonale RMSG sehe kein Inventar der Liegenschaften des Finanzvermögens als Anhang zur Bilanz vor. Die Gemeinde weise in der Jahresrechnung genau jene Informationen aus, welche die Rechnungslegungsvorschriften vorgeben würden. Auf eine Wortmeldung von A.___, dass es nicht um das alte Rechnungslegungsmodell, sondern um zusätzliche Informationen für die Bürgerschaft gehe – der Gemeinderat habe mittlerweile die halbe St.Gallerstrasse aufgekauft;