Sollte keine Strategie zugrunde liegen, seien die Liegenschaften zu verkaufen und der Erlös für Steuersenkungen einzusetzen. Weiter solle die Bilanz mit einem Inventar der Liegenschaften im Finanzvermögen im Anhang ergänzt werden, so wie es bis im Jahr 2018 gemacht worden sei. Ausserdem solle die Rechnung um eine Aufstellung zu den Liegenschaften im Finanzvermögen als Anhang ergänzt werden, welche die Aufwände und Erträge der einzelnen Liegenschaften ausweise (act. 7-4 S. 11 f.).